Auf Social Media Plattformen präsent zu sein, ist besonders für größere Arbeitgeber heute oft eine Selbstverständlichkeit. Dabei hat der Betriebsrat nach einer Entscheidung des BAG jedoch ein gutes Wörtchen mitzureden. Von Michael Fuhlrott. Der ganze Artikel
Empfehlung: Facebook-Auftritt nur mit Zustimmung des Betriebsrats
